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Gebühren
Notargebühren sind Wertgebühren, d.h. die Höhe
der Gebühren richtet sich vor allem nach der wirtschaftlichen
Bedeutung der Angelegenheit.
Mit der Gebühr für die Beurkundung sind pauschal alle
damit in Zusammenhang stehenden Leistungen abgegolten, und
zwar unabhängig von dem im konkreten Fall tatsächlich
entstehenden Aufwand.
Diese pauschale Gebührenberechnung ist für alle Notare
gesetzlich zwingend vorgeschrieben, aufwandsorientierte Gebührenvereinbarungen
sind unzulässig.
Auch eine getrennte Abrechnung der erbrachter Einzelleistungen
wie z.B. für Beratung, Entwurfserstellung und Beurkundung ist
nicht zulässig. Die Vorbereitung von beurkundungsbedürftigen
Verträgen durch Dritte hat deshalb leider keine Gebührenersparnis
zur Folge.
Im Ergebnis werden Sie jedoch feststellen, dass sich die Gebühren
im Verhältnis zur wirtschaftlichen Bedeutung einer Angelegenheit
als durchaus maßvoll erweisen.
Selbstverständlich geben wir Ihnen jederzeit gerne Auskunft,
mit welchen Kosten Sie im konkreten Fall zu rechnen haben.
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