Gebühren

Notargebühren sind Wertgebühren, d.h. die Höhe der Gebühren richtet sich vor allem nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit.

Mit der Gebühr für die Beurkundung sind pauschal alle damit in Zusammenhang stehenden Leistungen abgegolten, und zwar unabhängig von dem im konkreten Fall tatsächlich entstehenden Aufwand.

Diese pauschale Gebührenberechnung ist für alle Notare gesetzlich zwingend vorgeschrieben, aufwandsorientierte Gebührenvereinbarungen sind unzulässig.

Auch eine getrennte Abrechnung der erbrachter Einzelleistungen wie z.B. für Beratung, Entwurfserstellung und Beurkundung ist nicht zulässig. Die Vorbereitung von beurkundungsbedürftigen Verträgen durch Dritte hat deshalb leider keine Gebührenersparnis zur Folge.

Im Ergebnis werden Sie jedoch feststellen, dass sich die Gebühren im Verhältnis zur wirtschaftlichen Bedeutung einer Angelegenheit als durchaus maßvoll erweisen.

Selbstverständlich geben wir Ihnen jederzeit gerne Auskunft, mit welchen Kosten Sie im konkreten Fall zu rechnen haben.